Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. D S G V O – fünf Buchstaben, die bei Unternehmern bislang in der Regel höchst unterschiedliche Reaktionen hervorriefen: lässiges Achselzucken oder besorgte Mienen, ja fast schon Panik. Beide Verhaltensweisen werden der Problematik keinesfalls gerecht, wie Markus Hennig betonte. Der renommierte Medienanwalt bereitete am 22. März auf Einladung der Initiative Reinickendorf Unternehmer auf die wichtigsten Neuerungen vor.
Im Vereinsheim des VfL Tegel standen einige zentrale Fragen im Raum: Ist das für Unternehmer so wichtige Marketing unter der neuen Datenschutz-Grundverordnung noch möglich? Darf ich meine Kunden überhaupt noch ansprechen? Mailings oder Newsletter verschicken? Über Facebook Adressen sammeln? Einige der anwesenden Unternehmer hatten sich schon etwas intensiver damit beschäftigt, anderen wurde mit zunehmender Vortragsdauer immer mulmiger. Eins wurde schnell klar: Bei den meisten Firmen und Betrieben besteht Handlungsbedarf.
Der auf Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Markus Hennig erläuterte, was Unternehmen im Hinblick auf die neue Datenschutz-Grundverordnung unbedingt erledigen sollten.
Ohne Erlaubnis keine Datenspeicherung
Mit der Verordnung sollen die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke unter dem Grundsatz der Datensparsamkeit und Richtigkeit verarbeitet werden. Das heißt unter anderem, dass ohne ausdrückliche Erlaubnis keine Speicherung personenbezogener Daten möglich ist.
Anwalt empfiehlt „Frühjahrsputz zum Datenschutz“
Rechtsanwalt Hennig gab einige dringende Handlungsempfehlungen, bevor es am 25. Mai ernst wird:
- Die eigene Website, das Kontaktformular und Impressum auf DSGVO-Verstöße prüfen
- Die Datenschutzerklärung ggf. überarbeiten und den konkreten Bedürfnissen anpassen
- Für alle Kundenkontakte (auch die alten) neue Einwilligungen einholen, um auch künftig Newsletter und Marketing-Instrument einsetzen zu können
- Daten von ehemaligen Kunden, die nicht mehr benötigt und nach behördlichen oder vertraglichen Vorgaben nicht mehr vorrätig sein müssen, löschen
- Sofortige Löschung aus dem Verteiler, wenn der Kunde es verlangt
Natürlich konnten in der anschließenden lebhaften Diskussion nicht alle Fragen umfassend beantwortet werden. Zumal sich für jedes Unternehmen ganz individuelle Herausforderungen und Lösungsansätze aus der EU-DSGVO ergeben.
Ein guter Ansatz ist sicher, die DSGVO zum Anlass zu nehmen, mit seinen Kunden in Kontakt zu treten und fehlende Einwilligungen einzuholen.
Wer eine individuelle Beratung benötigt, kann gern den Referenten kontaktieren:
Rechtsanwalt Markus Hennig
Kanzlei ARTEJURA
Telefon: 844 17 833
E-Mail: office-hennig@artejura.de
Die Initiative Reinickendorf wird auch künftig über derart brisante Themen informieren. Am besten gleich Infos anfordern und regelmäßig die Website www.initiative-reinickendorf.de besuchen oder bei Facebook reinschauen.
Volles Haus: Gut 60 Unternehmer interessierten sich für „Marketing in den Zeiten der neuen Datenschutz-Grundverordnung“.